Was sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bedeute jede der folgenden Handlungen, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
Mord;
Ausrottung;
Versklavung;
Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
Freiheitsentziehung oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
Folter;
Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;
Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassistischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen;
Verschwindenlassen von Personen;
Das Verbrechen der Apartheid;
Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich große Leiden oder schwere Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursachen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, wenn eine der oben genannten Handlungen vorsätzlich als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen wird – unabhängig davon, ob dies in Friedens- oder Kriegszeiten geschieht. Diese Verbrechen resultieren aus individuellem kriminellen Verhalten. Das bedeutet, dass Einzelpersonen untersucht, strafrechtlich verfolgt und für diese Verbrechen persönlich verantwortlich gemacht werden können.
Unsere Verpflichtung zur Gerechtigkeit
Es ist unsere Pflicht gegenüber der Menschheit, dass die Täter dieser Verbrechen nicht ungestraft davonkommen. Ein zentrales Ziel unserer Organisation ist es, die Verantwortlichen vor die Justiz zu bringen. Wir handeln dabei nach dem Grundsatz: „Rechte werden nicht gewährt, sie werden erstritten.“ Gleichzeitig setzen wir uns für die Entschädigung aller materiellen und immateriellen Schäden der Opfer ein.

Sowohl Kanada (unser Gründungsort) als auch Deutschland bieten einzigartige Möglichkeiten, nationale Mechanismen zu nutzen, um gegen Täter vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich (oder daran beteiligt) sind.
Deutschland hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Kanada mit dem Crimes Against Humanity and War Crimes Act umfassende Gesetze verabschiedet, um das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) national umzusetzen. Diese Gesetze ermöglichen es uns, das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit (Weltrechtsprinzip) anzuwenden. Wir glauben fest daran, dass es möglich ist, diese Gesetze zu nutzen, um Straflosigkeit zu bekämpfen und Täter weltweit zur Rechenschaft zu ziehen.
Darüber hinaus nutzen wir internationale Mechanismen in unserem Streben nach Gerechtigkeit. Die Vereinten Nationen sind seit ihrer Charta von 1948 für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Das Römische Statut von 1998, das den Internationalen Strafgerichtshof begründete, spiegelt den aktuellen Konsens der internationalen Gemeinschaft wider und bietet die umfassendste Liste von Handlungen, die diese Verbrechen konstituieren.
Abschließend konzentrieren wir uns spezifisch auf zwei grundlegende Aktivitäten:
Die Einleitung von Strafverfahren (national und international)
Die Durchsetzung von Zivilklagen und gezielten Sanktionen gegen Verantwortliche.
