Legal Support

Northern Justice Watch (NJW) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich dem Kampf gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Gräueltaten) widmet.

Wir verfolgen dabei vor allem zwei Ziele:

  1. Gerechtigkeit: Den Opfern das Gefühl vermitteln, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

  2. Rechenschaft: Die Täter für ihre Verbrechen zur Verantwortung ziehen.

Nach Eingang Ihrer Anfrage und Prüfung der Voraussetzungen kontaktiert NJW sein juristisches Netzwerk, um ein Treffen zwischen den Betroffenen und Anwält*innen zu vereinbaren. Wenn sich Betroffene und Rechtsbeistand („die Parteien“) auf eine Vertretung einigen, mandatieren die Betroffenen den Anwalt. Gemeinsam entwickeln die Parteien einen auf den konkreten Fall abgestimmten Fahrplan.

Es ist wichtig zu betonen: NJW mischt sich weder in die inhaltlichen Diskussionen noch in die Fallstrategie oder die angestrebten Rechtsmittel ein. Diese Entscheidungen liegen ausschließlich bei Anwalt und Mandant. Die Rolle von NJW beschränkt sich auf die Prüfung der Förderfähigkeit und die fallweise Übernahme der gesamten oder anteiligen Rechtskosten. Zudem kann NJW – mit Genehmigung der zuständigen Behörden – bei der Beweissicherung unterstützen.

Darüber hinaus bietet NJW umfassende Hilfe an. Dazu gehören unter anderem: Der Start von öffentlichen Kampagnen, direkte Opferhilfe-Dienste und die Organisation von Treffen mit Regierungsvertretern, um sicherzustellen, dass die Stimmen der Betroffenen gehört werden.

Wir bei NJW sehen es als unsere Verpflichtung gegenüber der Menschlichkeit, dass Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straffrei ausgehen. Ein wesentliches Ziel unserer Organisation ist es, die Verantwortlichen vor die Justizbehörden zu bringen – getreu dem Grundsatz: „Rechte werden nicht gewährt, sie werden erstritten.“ Ebenso setzen wir uns für die vollständige Entschädigung aller materiellen und immateriellen Schäden der Opfer ein.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit geworden zu sein, kontaktieren Sie uns bitte unter: info@njwgermany.org

Beweissicherung durch Zeugenaussagen bei Vorwürfen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Northern Justice Watch hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu helfen, indem wir ihre Rechtsfälle unterstützen. Ein wesentlicher Teil dieser Unterstützung ist die gründliche Untersuchung des Falls durch das Sammeln von Beweisen.

Die Beweiserhebung muss fair, präzise und unparteiisch erfolgen, um die Integrität der Untersuchung zu wahren.

Aussagen von direkten Zeugen können durch schriftliche Erklärungen sowie Audio- oder Videoaufzeichnungen gesichert werden.

Schriftliche Aussagen, Audio-, Video- und andere Beweise (einschließlich physischer Beweise, Dokumente oder Fotos von Verletzungen/Narben) müssen von den Ermittlern genau dokumentiert werden: Wer hat die Beweise an wen übergeben, wann geschah dies und wo werden sie gelagert? Dies ist unerlässlich, um die Beweismittelkette (Chain of Evidence) lückenlos nachweisen zu können.

Wenn Zeugenaussagen mündlich eingeholt werden und keine Audio- oder Videoaufzeichnung möglich ist, sollten sie in den eigenen Worten des Beschwerdeführers – oder so wortgetreu wie möglich – dokumentiert werden, um Verzerrungen oder Auslassungen zu minimieren. Wann immer möglich, sollte der Inhalt dieses Dokuments vom Zeugen überprüft und bestätigt werden. Dies muss zügig geschehen, um sicherzustellen, dass die Informationen „frisch“, relevant und unverfälscht bleiben.

Grundsätze für Ermittler

Ermittler sollten sicherstellen, dass die folgenden Prinzipien angewendet werden:

  • Eingangserklärung: Einleitend sollte der Ablauf der Untersuchung, die Vertraulichkeitsbestimmungen, die Rechte und (wo zutreffend) die Pflichten der befragten Person erläutert werden.

  • Vier-Augen-Prinzip: Soweit möglich, sollten Interviews durch das Investigative Office (NJW) von mindestens zwei Personen durchgeführt werden.

  • Einzelbefragung: Wenn machbar, sollte immer nur ein Zeuge zur gleichen Zeit befragt werden.

  • Vertrauensbasis (Rapport): Die Interviewer sollten zu Beginn ein Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen aufbauen, bevor sie Fragen zum Sachverhalt stellen. Dies kann durch ein kurzes Gespräch über Grundbedürfnisse (Wasser, Essen, Zugang zu Toiletten) geschehen. Dieses Vertrauensverhältnis sollte während des gesamten Interviews aufrechterhalten werden, um umfassende und verlässliche Informationen zu erhalten.

  • Offener Einstieg: Wo möglich, sollten Ermittler das Interview einfach beginnen mit: „Erzählen Sie mir so detailliert wie möglich, was passiert ist…“

  • Sprache & Dolmetscher: Bei Audio- und Videoaufzeichnungen können Interviews in der Sprache der befragten Person geführt werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Dolmetschern. Werden Dolmetscher eingesetzt, müssen diese vorab klare Anweisungen erhalten, z. B. dass sie das Gesagte der Ermittler und der befragten Person Wort für Wort (soweit möglich) übersetzen müssen.

  • Traumasensibler Ansatz: Interviewer müssen einen traumasensiblen Ansatz wählen. Das bedeutet, sie müssen die traumatischen Erfahrungen der Opfer verstehen und Fragen so stellen, dass eine Retraumatisierung vermieden wird.

  • Freiwilligkeit: Interviews müssen ohne Drohung, Zwang oder Versprechungen gegenüber dem Zeugen durchgeführt werden.

  • Fragetechnik: Die Fragen an die Betroffenen sollten nicht suggestiv (non-leading) und überwiegend offen formuliert sein (z. B. „Erzählen Sie mir…“, „Erklären Sie mir…“, „Beschreiben Sie mir…“).

  • Freier Bericht: Sobald eine offene Frage gestellt wurde, sollte der Bericht des Opfers nicht unterbrochen werden. Nachfragen (geschlossene Fragen nach dem Wer, Wann, Wo, Wie) können anschließend gestellt werden, um Details aus dem freien Bericht zu vertiefen.

  • Zusammenfassung: Wenn alle Informationen gesammelt sind, sollte der Interviewer zusammenfassen, was er verstanden hat, und das Opfer fragen, ob es Details ändern oder hinzufügen möchte.

  • Keine Bezahlung: Das Investigative Office (NJW) bezahlt Zeugen nicht für Informationen oder Kooperation.

  • Ethisches Verhalten: Interviewer dürfen sich nicht falsch ausgeben, keine Täuschungsmanöver oder Druckmittel einsetzen und müssen das Interview ethisch korrekt und unter Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten führen.

  • Aufklärung: Der Ermittler sollte die befragte Person über die Identität und Rolle der Anwesenden, den Zweck des Interviews, die Autoritäten und den rechtlichen Rahmen, den Untersuchungsprozess sowie die Vertraulichkeitsanforderungen informieren.

  • Risikobewertung: Vor Beginn eines Interviews müssen Risiken für die befragte Person bewertet werden (Sicherheit, Vergeltungsmaßnahmen, psychologische/soziale Unterstützung, Retraumatisierung, Mündigkeit/Alter und kognitive Einschränkungen).

  • Glaubwürdigkeit: Um verlässliche Ergebnisse zu erzielen, sollten Ermittler jede angemessene Anstrengung unternehmen, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen zu überprüfen und zu untermauern, damit diese einer Prüfung standhalten und den Beweismaßstäben genügen.

  • Wahrheitspflicht: Zeugen müssen bei der Wahrheit bleiben und Fakten nach bestem Wissen wiedergeben, ohne Hörensagen, Spekulationen, Verharmlosungen oder Übertreibungen.

  • Schutzmaßnahmen: Die Minderung von Risiken kann die Anwesenheit einer Vertrauensperson oder eines gesetzlichen Vormunds während des Interviews erfordern.

  • Besonders schutzbedürftige Zeugen: Besondere Maßnahmen sollten bei der Befragung vulnerabler Zeugen in Betracht gezogen werden. Dazu gehören unter anderem Opfer oder Zeugen von sexueller Ausbeutung und Missbrauch, Angehörige betroffener Bevölkerungsgruppen, Vorfälle mit Minderjährigen und/oder Bitten um Anonymität. Sofern dies die Glaubwürdigkeit der Beweise nicht beeinträchtigt, können spezielle Schutzmaßnahmen ergriffen werden.